Ergotherapie und Logopädie Demenz

Hinweise für Patienten

Die Maßnahmen der Ergotherapie und Logopädie sind von den Krankenkassen als Heilmittel anerkannt und können daher auf ärztliche Anweisung durchgeführt werden. Bei einer Verordnung erhalten sie von Ihrem Arzt ein Rezept mit grüner Vorderseite. Auf diesem Rezept sind neben einer Diagnose, die Art der Therapie, das Datum der Rezeptausstellung sowie der Beginn der Behandlung vermerkt.

Beginn einer Behandlung

Sofern der Arzt keine Angabe zum spätesten Behandlungstermin macht, soll die Behandlung bei Maßnahmen der Ergotherapie und Logopädie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Kann die Heilmittelbehandlung in diesem Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Unterbrechung der Behandlung

Wird die Behandlung bei Maßnahmen der Ergotherapie und Logopädie länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen wie bei Krankheit des Patienten.

Zurück zur Übersicht
Ergotherapie und Logopädie Büttner - Leipziger Straße 133 - 01127 Dresden - Impressum